Javascript ist deaktiviert

Ihr Browser unterstützt aktuell kein Javascript. Da diese Seite die Verwendung von Javascript erwartet, müssen Sie mit Beinträchtigungen rechnen, wenn Javascript nicht aktiviert ist.

Was ist „Kultur macht stark“?

Kultur macht stark – Bündnisse für Bildung

Mit dem Programm „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung seit 2013 außerschulische Projekte der kulturellen Bildung für Kinder und Jugendliche, die wenig Zugang dazu haben.

27 Programmpartner aus Bildung, Kultur und Sozialwesen setzen das Programm um und fördern lokale Projekte, die von Bündnissen für Bildung beantragt werden, oder führen diese gemeinsam mit lokalen Partnern durch. Hierfür stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung jährlich bis zu 50 Millionen Euro bereit und leistet damit einen Beitrag für mehr Bildungschancen in Deutschland. Mehr zum Programm und den Antragsmöglichkeiten erfahren Sie hier: www.buendnisse-fuer-bildung.de.

Mit der Förderung der Bildungsbündnisse verfolgt das BMBF vier Ziele: Wesentlich ist die Eröffnung neuer Bildungschancen – vor allem für benachteiligte Kinder und Jugendliche sowie Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung.  Zugleich sollen die Bündnisse eine neue soziale Bewegung für gute Bildung anstoßen und die gesamtgesellschaftliche Verantwortung für die Zukunft junger Menschen aktivieren. Eine tragfähige Vernetzung unterschiedlicher Bildungsakteure auf lokaler Ebene, möglichst nah an den Kindern und Jugendlichen, zu fördern, ist ein weiteres Ziel. Und nicht zuletzt geht es darum, Kulturelle Bildung in die Breite zu tragen – genau zu den Kindern und Jugendlichen, die bislang am weitesten von ihr entfernt sind.

Bei der Umsetzung von „Kultur macht stark“ arbeitet das BMBF mit ausgewählten Programmpartnern zusammen, die bundesweit aktiv sind und eine große Spannbreite der kulturellen Bildungsprojekte möglich machen. Sie wirken als Förderer und Initiativen mit. Für alle 27 Programmpartner gelten folgende grundsätzliche Bedingungen:

  • Die Maßnahmen richten sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren.
  • Die Maßnahmen sind niedrigschwellig, um vor allem bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche und/oder Kinder und Jugendliche mit einer Behinderung erreichen zu können.
  • Die Maßnahmen werden auf lokaler Ebene in Bündnissen mit mindestens drei Partnern durchgeführt.
  • Die Maßnahmen werden im außerschulischen oder im außerunterrichtlichen Bereich durchgeführt, Schulen können jedoch Kooperationspartner sein. Auch Kindertagesstätten, Kindergärten und Horte können in einem Bündnis mitwirken.
  • Förderfähig sind Sach- und Honorarkosten, daher wird kein hauptamtliches Personal auf lokaler Ebene finanziert – die Einbeziehung von freiwilligem Engagement ist ausdrücklich erwünscht.

Förderungswürdige Maßnahmen auf lokaler Ebene können beispielsweise sein: Kurse, Seminare und Veranstaltungen (einmalig oder regelmäßig), Kinder- und Jugendfreizeiten, Ferienakademien (mehrtägig), Patenschafts- und Mentorenprogramme.

 

Eine Übersicht der verschiedenen Programmpartner und ihre Antragsfristen haben wir unter der Rubrik „Programmpartner“ für Sie zusammengestellt.
Eine Antragsstellung ist über folgende Seite möglich: https://kumasta3.buendnisse-fuer-bildung.de/