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Leitbild Kindeswohl der Servicestelle Kulturelle Bildung RLP

Die Servicestelle Kulturelle Bildung RLP, ihre Mitarbeiter*innen und Honorarkräfte streben an, Kindern und Jugendlichen Anregung und Förderung, Wertschätzung, Bindung und Beziehung in der Gruppe sowie Wohlergehen zu bieten, vermittelt durch unsere kulturellen Angebote. In diesen können Kinder und Jugendliche ohne Erwartungsdruck und wertschätzend ihre Stärken und Fähigkeiten entdecken, ausprobieren und verfeinern. Die Angebote der Servicestelle, insbesondere der Abteilungen KUNSTFÄHRE und KUNSTJOLLE, sollen ein kreativer Frei- und Schutzraum für junge Menschen sein. Kinderschutz und ein am Wohl der anvertrauten Kinder und Jugendlichen orientiertes Denken und Handeln ist ein zentraler Wert in der Arbeit der Servicestelle.

Als Akteur*innen der Kulturellen Kinder- und Jugendbildung setzen wir uns für die Verwirklichung der Rechte junger Menschen auf kulturelle Teilhabe, gesellschaftliche Mitwirkung und gerechte Lebens- und Bildungschancen ein. Mit Angeboten Kultureller Bildung in den Sparten Tanz, Theater, Bildende Kunst und Musik unterstützen wir Kinder und Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstbestimmung und stärken sie in ihrer Selbstwahrnehmung und Ausdrucksfähigkeit. Umfassende Partizipation, Mitbestimmung und Stärkenorientierung sind Grundprinzipien unserer Arbeit. Wir berücksichtigen individuelle Bedürfnisse, Interessen und die Lebenslagen der Beteiligten. Die Wertebasis unserer Praxis bilden die Menschen- und Kinderrechte und die Orientierung an der Menschenwürde. Vertrauen, Achtsamkeit und Respekt sehen wir als Grundlagen des Umgangs miteinander an. Wir nehmen jedes Individuum in seiner Eigenständigkeit und seinen Äußerungen ernst. Machtverhältnisse und -beziehungen reflektieren wir in unserer Arbeit kritisch.

Wir übernehmen Verantwortung für das Wohlergehen, den Schutz und die Realisierung der Rechte junger Menschen. Wir tun dies als Akteur*innen der kulturellen Kinder- und Jugendbildung, in unserer Verantwortung für ein gelingendes Aufwachsen auf der Grundlage von § 1 SGB VIII und der UN-Kinderrechtskonvention. Wir verurteilen sexualisierte Gewalt sowie jegliche andere Gewalt gegen Kinder und Jugendliche. Wir setzen uns aktiv und präventiv für den Schutz des Kindeswohls ein. Wir wollen, dass Kinder und Jugendliche in den Angeboten und Praxisformen Kultureller Bildung eine sichere Umgebung vorfinden, in der sie vor Gewalt und allen Formen von Grenzverletzungen zuverlässig geschützt sind.

Für alle Praxisformen der Kulturellen Bildung sind ästhetische und sinnliche Erfahrungen grundlegend. Körperlichkeit und körperliche Nähe sind in vielen Bereichen zentral und aus der Praxis nicht wegzudenken. Im gemeinsamen künstlerischen Schaffen entstehen oft persönliche und intensive Vertrauensverhältnisse und Beziehungen. Da dies für die Praxis Kultureller Bildung grundlegend ist, müssen wir in Hinsicht auf individuelles Empfinden von Nähe und Distanz, auf Abhängigkeitsverhältnisse und Gefährdungsmöglichkeiten Sicherheit für alle Beteiligten schaffen. Dies gilt ebenso für das Handeln der Anleiter*innen und Fachkräfte. Unser Tun ist geleitet durch einen achtsamen Umgang miteinander, einen offenen und aufmerksamen Blick sowie die ausdrückliche Parteilichkeit für die Interessen und Schutzrechte von Kindern und Jugendlichen.

In unserem Leitbild für Prävention und Kindeswohl orientieren wir uns an den Grundsätzen der Bundesvereinigung Kulturelle Kinder- und Jugendbildung e.V. sowie der LAG Kinder- und Jugendkultur e.V. und übernehmen deren Konzepte weitestgehend.

Dachverbandliches Schutzkonzept für das Handlungsfeld Kulturelle Bildung der bkj

Kinderschutz LAG Kinder- und Jugendkultur

Landesgesetz zum Schutz von Kindeswohl und Kindergesundheit

Paritätischer Gesamtverband „Gefährdung des Kindeswohls innerhalb von Institutionen“