Das Ministerium für Bildung Rheinland-Pfalz informiert (Stand 23.03.2020): Künstler*innen, die im Ganztag an Schulen auf Honorarbasis als Kooperationspartner*innen arbeiten, können ihre bereits genehmigten Projekte, die aus dem GTS Budget bezahlt werden, und die, bedingt durch die Schließung der Schulen, entweder nicht abgeschlossen sind oder nicht in vollem Umfang durchgeführt werden können, trotzem komplett abrechnen. Die Information dazu wird in Kürze auf der Seite des MWWK/FAQS zu finden sein.