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Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. benennt sich in Bundesverband Soziokultur e.V. um

Die Bundesvereinigung Soziokultureller Zentren e.V. hat sich in Bundesverband Soziokultur e.V. umbenannt. Der Verband passt seinen Namen den veränderten Rahmenbedingungen in der Soziokultur an und trägt dem allgemeinen kulturellen und gesellschaftlichen Wandel Rechnung.

Mit neuem Logo und Gestaltung, einer neuen Website www.soziokultur.de wollen wir deutlicher zeigen, wer wir sind, was wir wollen und warum wir wichtig sind. Mit unserem neuen Slogan #wirsindsoziokultur werden wir den etwas unzugänglichen Begriff der Soziokultur auf verschiedenste Art und Weise und auf allen Ebenen intensiver mit Leben füllen: soziokulturelle Aktionen- und Angebote, Veranstaltungen, Petitionen, Persönlichkeiten, Gruppen und Zentren, Themen und Ziele. Die weiten Themenfelder der Soziokultur sollen informativ, bilderreich und breiter als bisher gestreut werden, auch in den Sozialen Netzwerken.

Nach intensiver Diskussion hat sich der Verband für eine neue Namensgebung ausgesprochen und dazu einen entsprechenden Beschluss gefasst, der dieser Begründung folgt: „Die Praxis der Soziokultur umfasst mittlerweile sehr viel mehr Formen als die Arbeit in soziokulturellen Zentren. Wir erleben sie in Vielgestalt von soziokulturellen Initiativen, fluktuierenden Formaten und Methoden, temporären Projekten, Interventionen im öffentlichen Raum und aktuell vermehrt durch die Eroberung des digitalen Raumes. In den letzten Jahren wurden zunehmend auch soziokulturelle Initiativen von den Landesverbänden als Mitglieder aufgenommen, die nicht in einem festen Gebäude agieren, also kein Zentrum in dem Sinne sind, dass sie ein Haus bespielen. Wir folgen auf Bundesebene dieser Entwicklung und freuen uns auf einen Verbandsnamen, der kürzer und prägnanter zum Ausdruck bringt, wofür wir stehen.“

Mit der Eintragung ins Vereinsregister durch das Amtsgericht Charlottenburg/Berlin wird die Umbenennung des Verbandes für derzeit 566 soziokulturelle Zentren und Initiativen in Bälde rechtskräftig.