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Corona-Hilfe für Solo-Selbständige | Update zum Sofortprogramm des Bundes und ALG2

Das Antragsformular sowie die Beantwortung einiger zentraler Fragen zum Hilfsprogramm des Bundes stehen nun online und können hier aufgerufen werden.

Beim Bundesprogramm handelt es sich nach Auskunft des rheinland-pfälzischen Wirtschaftsministeriums nicht um ein Programm, das den entgangenen Gewinn ausgleicht. Es gleicht lediglich für drei Monate laufende Verbindlichkeiten (z.B. gewerbliche Mieten, Pachten, Leasingraten) aus. Die Pressestelle des MWVLW zum Antragsverfahren: „Der Bund hat noch einmal klargestellt, dass der Zuschuss allein für Liquiditätsengpässe bezüglich Betriebsausgaben (gewerbliche Mieten, Pacht, Leasingraten) genutzt werden darf. Der Zuschuss ist NICHT GEDACHT FÜR AUSGABEN ZUM LEBENSUNTERHALT – dafür wurde das ALG II erweitert:

Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Wer zwischen dem 1. März und dem 30. Juni 2020 einen Antrag auf Leistungen der Grundsicherung stellt und dabei erklärt, über kein erhebliches Vermögen zu verfügen, erhält SGB-II-Leistungen (u.a. ALG II). Erst nach dem Ablauf von sechs Monaten gelten wieder die üblichen Vorschriften. Auch Folgeanträge werden unbürokratisch für sechs Monate weiterbewilligt. Außerdem werden die Ausgaben für Wohnung und Heizung in den ersten sechs Monaten des Leistungsbezugs in tatsächlicher Höhe anerkannt.“

Für Fragen rund um die Grundsicherung im Falle von Einkommenswegfall durch die Corona-Krise hat die Arbeitsagentur eine Sonderseite mit FAQ eingerichtet.