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Förderrichtlinie für „Kultur macht stark III“ (2023–2027) veröffentlicht

Die Förderbekanntmachung für die bereits angekündigte dritte Förderphase (2023–2027) des Bundesförderprogramms „Kultur macht stark. Bündnisse für Bildung“ ist im Bundesanzeiger erschienen.

Auch künftig wird das Programm von Programmpartnern umgesetzt, die lokale Bündnisse für Bildung fördern, die die Projekte vor Ort umsetzen. Gleichzeitig schafft die Förderbekanntmachung Raum für wichtige Weiterentwicklungen. Dazu zählen mehr außerschulische Angebote im Ganztag, die nachhaltige kommunale Verankerung der Projekte und passgenauen Angeboten für den ländlichen Raum sowie im Bereich der digitalen kulturellen Bildung.

Gefördert werden nach wie vor Projekte der kulturellen Bildung, die sich an Kinder und Jugendliche zwischen 3 und 18 Jahren richten, die von Risikolagen betroffen sind und dadurch in ihren Bildungschancen beeinträchtigt werden. Im ersten Schritt sind nun bundesweit tätige Einrichtungen mit Erfahrungen und Kompetenzen bei der Durchführung von Projekten der außerschulischen Bildung mit Kindern und Jugendlichen, die ausschließlich im nicht-wirtschaftlichen Bereich tätig sind, aufgerufen, Förderkonzepte zu entwickeln oder ihre bestehenden Konzepte auszuarbeiten. In einem mehrstufigen Antragsverfahren werden die Programmpartner der dritten Förderphase ausgewählt. Dieser Prozess soll im Herbst 2022 abgeschlossen sein.

Die vollständige Bekanntmachung sowie die Anlagen und weitere Informationen finden Sie HIER.