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Land in Sicht: Förderung und Vernetzung von Amateurtheatern in ländlichen Räumen

Amateurtheaterbühnen auf dem Land können beim Bund Deutscher Amateurtheater (BDAT) erneut eine Förderung für die Bewirtschaftung und Gestaltung von Räumen des Miteinanders und der kulturellen Teilhabe (z. B. Proberäumlichkeiten) beantragen. Für den Zeitraum vom 15. Januar 2021 bis zum 31. Oktober 2021 stehen hierfür voraussichtlich insgesamt 130.000 Euro zur Verfügung.

Auch der Anstoß sowie die Teilförderung von baulichen Maßnahmen (z. B. Instandsetzungen von Bühnen- und Zuschauer*innen-Räumen; Planungsleistungen wie etwa Landschaftsplanung im Vorfeld baulicher Maßnahmen) sind mögliche Antragsfelder. Zielgruppe sind ländliche Bühnen in Gemeinden bis max. 20.000 Einwohner*innen, die entweder eine bestehende Infrastruktur pflegen müssen oder neu aufbauen wollen. Der Bewerbungsschluss ist am 15. Dezember 2020.

Mindestens 50 Prozent der Gesamtkosten eines Projekts müssen in der Regel durch andere Fördergeber*innen akquiriert werden. Das Gesamtvolumen der beim BDAT beantragten Förderung darf 25.000 Euro nicht überschreiten. Die Kofinanzierung darf nicht aus Mitteln des Bundes stammen; Eigenmittel des Vereins sowie Unterstützung des Landes, Kreises oder der Gemeinden sind möglich.

Im Rahmen von „Land in Sicht!“ wird es 2021 außerdem Workshops zu den Themen Nachwuchsgewinnung und Öffentlichkeitsarbeit geben und den Amateurtheaterbühnen werden Regionalbeauftragte zur Seite gestellt, die sie in Sachen Kulturmanagement und Fördermittelgewinnung beraten.

Frist: 15.12.2020

weitere Informationen: BDAT: Land in Sicht