Über den Kulturfonds Energie des Bundes können Kultureinrichtungen eine Unterstützung zur Abfederung der durch die Energiekrise verursachten Härten beantragen. Künstler:innen individuell sind nicht antragsberechtigt.
Die Kultureinrichtungen können einen anteiligen Ausgleich zum angefallenen Mehrbedarf an Energiekosten beantragen. Veranstaltende von Kulturveranstaltungen können eine Pauschale, gestaffelt nach der Kapazität des Veranstaltungsraums, zur Abfederung der energiebedingten Mehrkosten für die Anmietung der zur Durchführung genutzten Veranstaltungsräume beantragen.
Die Förderung kann rückwirkend für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2023 beantragt werden
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Hier gibt es eine Videoaufzeichnung der Eröffnungs-/Informationsprogramms