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Verwaltungsmodernisierung und Bürokratieabbau – Erstes gemeinsames Programm von Bund und Ländern

Seit Jahren tritt der Bundesverband Soziokultur e. V. für eine Vereinfachung und Verschlankung des Verwaltungsrechts ein. Gemeinsam mit dem Bundesnetzwerk für Bürgerschaftliches Engagement (BBE) entwickelte der Bundesverband Handlungsempfehlungen und setzte sich unter anderem in der Arbeitsgemeinschaft für wirtschaftliche Verwaltung ein – für Bürokratieabbau, Vereinfachung der Zuwendungspraxis und für Verwaltungsmodernisierung ein. Denn klar ist: Die Kulturschaffenden müssen sich mittlerweile im Übermaß mit formalen Fragen beschäftigen und verlieren wertvolle Ressourcen wie Zeit und personelle Expertise für ihre eigentliche Kulturarbeit.

Schon bei der Beantragung von Mitteln haben Kommunen, Länder und Bund bislang unterschiedliche Anforderungen und Richtlinien. Wieder andere Voraussetzungen müssen die Antragstellenden beim Einwerben von EU-Geldern erfüllen. Und auch in der Abrechnungspraxis verlangen diejenigen, die Mittel bereitstellen, jeweils eine andere Art der Abrechnung.

Eine Kombination von EU-, Bundes- und Landesmitteln kann für einen kleinen soziokulturellen Verein mitunter einen Großteil seiner personellen Ressourcen binden. Und wer kümmert sich dann um das Eigentliche? Wer übernimmt die Planung, Umsetzung und Nachbereitung der Social Media Workshops mit den Rentner*innen aus der Nachbarschaft, für den die Gelder beantragt werden? Wer findet in der Kommune heraus, welche Art Kultur die Menschen dort wirklich brauchen, damit der Verein nicht Mittel beantragt, für die am Ende der Bedarf gar nicht vorhanden ist? Sollen das immer wieder Ehrenamtliche übernehmen? Vor lauter Bürokratie nicht den Fokus auf das Wichtigste zu verlieren, darum geht es in einer Vereinfachung der Verwaltung.

Der Bundesverband Soziokultur e. V. begrüßt deshalb das Erste gemeinsame Programm von Bund und Ländern für Rechtsvereinfachung, Praxisorientierung in der Gesetzgebung und Verständlichkeit im Verwaltungshandeln.